Frage: Unterstützung alleinerziehend

Hallo Frau Bader, schon im Vorfeld herzlichen Dank für Ihre Mühe ;-) Ich bin seit 1999 verheiratet. Unsere gemeinsame Tochter ist jetzt 5 Monate alt. Bis einschliesslich März erhalte ich noch Erziehungsgeld (da mein Mann sehr gut verdient, haben wir nur ein halbes Jahr ErzG erhalten). Leider verstehen wir uns seit längerem nicht mehr und ich denke über eine Trennung nach. Leider bin ich ab April wieder arbeitslos und habe dann nur ein sehr geringes Einkommen (ca. 530,- Euro). Deshalb mache ich mir natürlich grosse Sorgen, wie ich es allein mit meinem Engel schaffen soll. * Welche finanzielle Unterstützung steht mir zu? Von staatlicher Seite und auch seitens meines Mannes? * Wo kann ich mich ggf. beraten lassen? *Ich möchte mir eine kleine Wohnung für mich und meine Tochter suchen - habe ich hier Anspruch auf Unterstützung? * Wir sind gemeinsame finanzielle Verpflichtungen eingegangen (Kredite für Auto und Wohnung). Wie wird hier "geteilt" - ich weiss nicht, wie ich diesen Zahlungsverpflichtungen mit meinem geringen Einkommen nachkommen soll. Ich hoffe sehr, sie können mir helfen... Bitte entschuldigen Sie den langen Text. Nochmals vielen Dank! Freundliche Grüsse Anja

Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 21:44



Antwort auf: Unterstützung alleinerziehend

Hallo, Sie brauchen eine ausführliche Beratung vor ort! Allgemein gesagt wird Ihr Mann, der ja gut verdient, für Sie und das KInd Unterhalt zahlen müssen. Der Staat greift nur ein, wenn das nicht ausreicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2006



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