Unterstellung der Verweigerung vom Umgang

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterstellung der Verweigerung vom Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir ja sagen wie ich mich verhalten soll. Ich bin geschieden, 2 Kinder, gemeinsames Sorgerecht, gerichtlich geregeltes Umgangsrecht für den Vater. Soweit so gut. Nun hat ihm sein Umgangsrecht nicht gefallen und er ist zum Oberlandesgericht in Berufung gegangen. Sein Antrag auf Änderung wurde im Nov. 08 abgewiesen. Seit diesem Zeitpunkt meldet er sich nicht mehr bei uns, noch holt er die Kinder zum Umgang ab. Wir haben ihn natürlich versucht anzurufen, aber sein Handy war dauernd aus. Auch bei seiner Mutter haben wir nachgefragt- doch sie wußte von nichts. Nun flatter mir ein Brief seiner Anwältin ins Haus. Er behauptet jetzt,bis zum Berufungsverfahren hätte alle Umgänge gut geklappt aber seit dem hätte ich alle Termine abgesagt und würde ihm somit die Kinder verweigern. Mir wird nun mit Zwangsgelt und natürlch Sorgerechtsentzug gedroht. Er scheint also ein neues Verfahren "vorzubereiten" und unterstellt mir eben ich würde ihm die Kinder (6J. + 8J.) nicht mehr geben. Was muß ich machen um mich vor seinen falschen Aussagen und Unterstellungen zu schützen? Mit Sicherheit legt er es auf eine neue Verhandlung an. Muß ich Straganzeige wegen Verleumdung stellen oder nur selber den Hergang dokumentieren? Seiner Anwältin will ich gar nicht antworten. Vielen Dank Tanja

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 12:59



Antwort auf: Unterstellung der Verweigerung vom Umgang

Hallo, Sie hatten doch im Verfahren eine Anwältin? An die würde ich mich wieder wenden - da sollte schon eine Antwort drauf erfolgen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2009



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