Sehr geehrte Frau Bader,
in 2 Wochen möchte ich mit meinem Sohn (5 Jahre) und befreundeter Familie für 1 Woche in Urlaub fliegen, in ein Familienhotel innerhalb Europas. Ich habe den Vater unseres Kindes schon 2x schriftlich (per Mail,
er hat sie erhalten, da er auf andere Punkte, die in der Mail standen, geantwortet hat ) um seine Reiseerlaubnis (gem. Sorgerecht) gebeten, erhalten habe ich sie allerdings trotz Fristsetzung bis letzten Freitag nicht. Wenn ich ihn persönlich frage, bekomme ich keine Antwort.
Was kann ich noch tun? Sollte ich noch mal postalisch darum bitten? Oder die Unterschrift ersetzen lassen? Was muss ich dafür tun und wie lange dauert das?
Danke für Ihre Antwort!
von
plymouth
am 15.09.2019, 23:10
Antwort auf:
Unterschrift des Vaters ersetzen lassen?
Hallo,
ich fliege regelmäßig mit meinen Kindern alleine (und der Vater bewegt das Camping-Fahrzeug zum Urlaubsort) und bin noch nie angesprochen worden. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Nach § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Es kommt dabei auf die Gesamtumstände an. Europa und 1 Woche halte ich für unproblematisch. Aber man weiß es nicht.
Ganz sicher wäre es, es gerichtlich ersetzen zu lassen.
Ich würde es nicht tun.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2019
Antwort auf:
Unterschrift des Vaters ersetzen lassen?
Auch wenn Emails in D nicht unbedingt als "schriftlich" anerkannt sind, würde ich es versuchen:
Drucke den Mailverkehr aus und nehme alles morgen früh zum Amtsgericht mit.
Dazu ein Schreiben von Dir in dem Du nochmal kurz und knackig aufzählst wo Du hinwillst, wie und wann Du den KV um Unterschrift gebeten hast. Dazu denn eine Fristsetzung ans Gericht bis Freitag oder Montag der Woche drauf.
Zusätzlich würde ich den KV in Kenntnis setzen, dass Du derzeit seine Unterschrift bei Gericht ersetzen lässt.
Evtl. lenkt er dann parallel ein.
Gruß
D
von
desireekk
am 16.09.2019, 03:30