Frage: Unterschrift Ex Mann

Hallo Frau Bader! Muss mein Noch Mann Unterschreiben wenn ich unser Kind im Kindergarten anmelde. Er sagt ja. Habe ich aber nicht gemacht. Er sagt auch ich müsse ihm Bilder von der kleinen schicken. Da ich nicht möchte das er die kleine holt. Wie ist das mit seiner neuen Partnerin darf ich ihr den Umgang verbieten? Wer weiss rat? Gruss Nicole

Mitglied inaktiv - 11.07.2004, 08:40



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Hallo, bei gemeinsamen Sorgerecht muss er mit unterschreiebn. Wenn Sie ihm den Umgang verweigern, kann er die U-Zahlungen einstellen. Das Kind kann nichts dafür. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2004



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Wenn Ihr noch verheiratet seid habt Ihr doch gemeinsames Sorgerecht: wie kannst Du ihm da den Umgang mit dem Kind "verbieten" wollen? Es ist doch genauso sein Kind! Und selbstverständlich darf er das Kind auch mit seiner neuen Partnerin zusammen betreuen. Was würdest Du denn sagen, wenn er Dir im Gegenzug Vorschriften zu Deinem Umgang machen würde? Kopfschüttel....

Mitglied inaktiv - 11.07.2004, 19:23



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Ihr seit ja noch verheiratet. Dann habt ihr auch noch gemeinsames Sorgerecht. Das heißt dein Nochmann muß mit unterschreiben. Auch kannst du ihm dem Umgang mit dem Kind nicht verbieten und auch nicht, daß das Kind mit seiner neuen Partnerin zusammen trifft. Auch hat er das recht Bilder vom Kind zu verlangen, wenn er keinen Umgang hat. Das steht irgendwo im BGB.

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 09:44



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Hallo! Ihr seid ja lustig, der hat mich mit der blöden kuh betrogen und mich dann verlassen. So ein Umgang bibt es für mein kind nicht.Seht ihr das nicht auch so?

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 14:10



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Auch wenn`s Dir nicht paßt: es ist sein Kind genauso wie Deins!

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 17:55



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Einerseits kann ich dich schon verstehen. Es ist nicht schön betrogen zu werden. Aber ich finde es nicht korrekt von dir daß du deine Wut und Enttäuschung an eurer Kleinen auslässt. Sie kann schließlich am wenigsten dafür. Und ich finde es nicht fair, daß sie ihren Vater jetzt nicht mehr sehen darf.

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 19:25



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Hallo Nicole, wieso "blöde Kuh"? Wer ist denn "FREMD" gegangen? DEIN MANN, oder? Naja egal, BITTE nicht persönlich nehmen, okay? Ist nur meine Meinung! Und danke bitte an EUER Kind, das kann am wenigsten dafür und hat ein Recht auf BEIDE Elternteile. Laßt EURE Maus nicht darunter Leiden !!! Liebe Grüße und KOPF HOCH, ander Mamis haben auch schöne Söhne... Nicole

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 23:10



Antwort auf: Unterschrift Ex Mann

Eigentlich muß er mit unterschreiben -bestehen aber nicht unbedingt alle KiGas drauf ! Du bist verpflichtet ihm Fotos zu schicken und Du bist verpflichtet ihm den umgang mit Eurem Kind zu gewähren ! Auch wenn Du entäuscht bist hast du nicht das Recht ihm das Kind vorzuenthalten ! Und ich muß Dir ganz ehrlich sagen .Eltern die ihre Kinder so seelisch misshandeln sollten zur Rechenschaft gezogen werden und auch keinen Anspruch auf Unterhalt haben !

Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 11:22



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