Hallo, ich weiß nicht, ob dies das richtige Forum ist, aber ich versuche es einfach einmal. Was ist für mich (als Beamtin im öfftenlichen Dienst mit freier Heilfürsorge) der rechtliche und tatsächliche Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeit in der Schwangerschaft und einem Beschäftigungsverbot. Die jeweiligen unterschiedlichen Voraussetzungen sind mir klar, aber nicht , ob es für mich einen Unerschied in der Folge macht?! (Meine FA fragte es mich nämlich) Gibt es bzgl. des Ruhegehaltes später mal Unterschiede bei Krankheit aufgrund ss oder BV? Zumal ich vor der SS auch schon 3 Mo krank war (Banscheibe) oder ist es für mich tatsächlich egal?. Vielen Dank für eine ANtwort. LG Susiflo
von susiflo am 26.01.2014, 13:56