Hallo, Ich versuch nun einmal anders: Sehe ich es richtig, dass ein Urlaubsentgelt, da ja strenggenommen eine Lohnfortzahlung, ein großer Unterschied zum Urlaubsgeld ist, da freiwillige zusätzliche Gratifikation vom Arbeitgeber. Und sehe ich es richtig, dass während eine Sonderzahlung wie Urlaubsgeld, nicht in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird, ich darauf bestehen kann/sollte, dass die Zahlung eines Urlaubsentgeltes durchaus in die Bemessung des Elterngeldes einfließen sollte. Vielen Dank und Grüße
von DieKaffeKanne am 17.04.2015, 11:10