Hallo, für meine kleine Tochter erhalte ich Unterhaltszahlungen von ihrem Vater. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, waren aber nicht verheiratet. Zunächst wurde Unterhaltsvorschuss vom Staat gezahlt. Seit der Kindsvater wieder arbeitet, hat er den Unterhalt an mich überwiesen, allerdings in gleicher Höhe (122 Euro), obwohl er vermutlich nicht schlecht verdient. Einblick in seine Einkünfte habe ich nicht. Ich selbst lebe zur Zeit von Arbeitslosengeld II. Nun habe ich kürzlich die Düsseldorfer Tabelle im Internet gefunden und war erstaunt festzustellen, dass der Kindsvater vermutlich viel mehr Unterhalt zahlen müsste. Mir würde alles, was er mehr zahlt, eh von meinen Bezügen abgezogen werden. Dennoch finde ich es nicht in Ordnung, dass er nicht den angemessenen Unterhalt bezahlt. Wie kann ich da Klarheit gewinnen? Müsste er den zuwenig gezahlten Unterhalt nachträglich bezahlen oder erst ab dem Zeitpunkt einer Antragstellung (vermulich beim Jugendamt)? Bin ich rechtlich verpflchtet, mich um eine Aufklärung zu kümmern? Wird das Kindergeld angerechnet? Für eine Antwort wäre ich dankbar mathilda
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 14:02