Hallo
Mein Exmann ist seit November arbeitslos. Trotzdem hat er bisher den Unterhalt fürs Kind 200€ + Ehegattenunterhalt 50€ gezahlt. Da wir seit einiger Zeit nun streiterein haben ist er nun der Meinung das er seinem Kind ja seit November zuviel gezahtl hat und er möchte eine Rückforderung erwirken so das ich die nächsten 12 Monate keinerlei zahlung von ihm zu erwarten habe. Kann er dies wirklich erreichen? Wir haben bei der Scheidung vom Gericht keinen Titel erhalten das Unterhaltsgeld wurde nur von den Anwälten ausgerechnet und festgelegt.
MfG Ramona
Mitglied inaktiv - 14.07.2005, 16:18
Antwort auf:
Unterhaltszahlungen
Hallo,
nachdem Sie einen Anwalt haben, darf ich wegen des Standesrechtes nichts sagen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2005
Antwort auf:
Unterhaltszahlungen
Nein, das kann er i. d. R. nicht.
Weder kann U nachgefordert noch "Überzahlungen" zurückgefordert werden.
Außer, es würde unbillige Härt oder. unerechtf. bereicherung vorliegen.
Aber das kann ich hier nicht sehen, weil viele Gerivchte auch entschieden haben, daß der U auch bei Arbloskt. erst al voll weitergezahlt werden muß.
Viele Grüße
Désirée IANAL!
Mitglied inaktiv - 14.07.2005, 18:30
Antwort auf:
Unterhaltszahlungen
Selbst wenn er etwas zurückfordern könnte, wäre es nicht der Fall, dass er dann 12 Monate nichts zahlen muss, denn der Regelbetrag liegt momentan bei 204 (vorher bei 199) Euro und die meisten Väter haben monatlich 199 Euro zu zahlen (vor dem 1.7. 192 Euro).
Mitglied inaktiv - 14.07.2005, 21:57