Sehr geehrte Frau Bader, Ein "Kind" hat heute erfahren, daß sein leiblicher Vater mit den Unterhaltszahlungen, die er bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (1988)dieses Kindes hätte bezahlen müssen, im Rückstand ist. Das Kind ist heute 32 Jahre alt ! Meine Frage: Besteht eine Chance die austehende, nicht unerhebliche Summe zum heutigen Zeitpunkt noch einzuklagen ? Wenn ja wie ? Vielen Dank !!! Mit freundlichem Gruß Stefan
Mitglied inaktiv - 14.02.2003, 15:26