Hallo liebe Frau Bader! Ich bin mir nicht sicher, ob Sie sich damit auskennen, aber ich stell einfach mal meine Frage: Ich bin geschieden und habe von meinem Ex-Mann als "Abfindung" sozusagen einen größeren Geldbetrag bekommen. (kein Unterhalt, sondern eine Einmalzahlung gem. notariell beglaubigter Scheidungsvereinbarung) Muß ich diesen bei meiner Steuererklärung angeben oder ist das Geld steuerfrei? Mein Ex-Mann will für seine Steuererklärung von mir ein Formular unterschrieben haben, auf dem ich ihm bescheinige, dass ich das Geld erhalten und auch versteuert habe. Bin ich wirklich dazu verpflichtet, ihm diese Unterschrift zu leisten?? Danke im Voraus für Ihre Antwort! Viele Grüße Emma
Mitglied inaktiv - 27.11.2003, 10:16