Guten Tag Frau Bader,
ich zahle 250 euro Unterhalt für mein 10,5 Jähriger Sohn. bin seit ca.1 Jahr Neu Verheiratet noch keine Kinder.Meine Frau Arbeitet nicht. Meine Xfrau schreibt mir von Paar Tagen das ich den Unterhalt anpassen soll.
Kann/Darf Sie das? muss ich es Tun? ich verdien Jetzt mehr Geld durch die steuerkalsse änderung. Kann Sie mich dazu zwingen? und wenn muss ich auch rückgängig zahlen?
Vielen Dank im Voraus
von
Redwine
am 21.02.2018, 13:33
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hallo,
grundsätzlich ein Anspruch darauf, den Unterhalt alle zwei Jahre oder bei Änderungen neu zu berechnen eine Änderung liegt hier vor.
Frage ist, auf welcher Grundlage sie bezahlen, ob es einen Titel gibt oder nicht. Wenn es einen Titel gibt, muss dieser abgeändert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2018
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hi! Es handelt sich um den Unterhalt für dein Kind - nicht für deine Frau. Und ja, selbstverständlich hast du die Pflicht, deinen Sohn gemäß deinen Einkommensverhältnissen zu unterstützen. Wenn diese sich ändern, wird angepasst - sowohl nach oben, als auch nach unten im Zweifelsfall.
Ob deine Frau arbeitet oder nicht, hat nichts mit deiner Verpflichtung eurem gemeinsamen Kind gegenüber zu tun.
von
cube
am 21.02.2018, 14:42
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hallo,
die erste Frage ist doch:
auf welcher Grundlage zahlst Du die 250 €?
Gibt es hierzu einen Titel?
Oder ein Gerichtsurteil?
Dann ist wichtig, was da genau drinsteht. Wenn es nach "Sufe X der Düsseldorfer tsbelle" geht (oder so ähnlich formuliert), dann must Du eben in die Tabelle schauen was für Stufe X aktuell zu zahlen ist.
Und JA, da bist Du ganz allein dafür verantwortlich dass Du richtig zahlst!
Wenn Du jetzt ein höheres Netto hast, dann wird bei der nächsten Berechnung dieses herangezogen.
Ob deine neue Frau aktuell arbeitet oder nicht ist nicht das Problem Deines Kindes, dem das Geld zusteht (die Exfrau verwaltet dieses nur und tritt deshalb mit dir in Kontakt).
Hast Du noch weitere Kinder?
Grundsätzlich richtet sich der Unterhalt nach deinem Netto und an wieviele Kinder Du zahlen musst.
Gruss
D
von
desireekk
am 21.02.2018, 23:23
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hallo,
die erste Frage ist doch:
auf welcher Grundlage zahlst Du die 250 €?
Gibt es hierzu einen Titel?
Oder ein Gerichtsurteil?
Dann ist wichtig, was da genau drinsteht. Wenn es nach "Sufe X der Düsseldorfer tsbelle" geht (oder so ähnlich formuliert), dann must Du eben in die Tabelle schauen was für Stufe X aktuell zu zahlen ist.
Und JA, da bist Du ganz allein dafür verantwortlich dass Du richtig zahlst!
Wenn Du jetzt ein höheres Netto hast, dann wird bei der nächsten Berechnung dieses herangezogen.
Ob deine neue Frau aktuell arbeitet oder nicht ist nicht das Problem Deines Kindes, dem das Geld zusteht (die Exfrau verwaltet dieses nur und tritt deshalb mit dir in Kontakt).
Hast Du noch weitere Kinder?
Grundsätzlich richtet sich der Unterhalt nach deinem Netto und an wieviele Kinder Du zahlen musst.
Gruss
D
von
desireekk
am 21.02.2018, 23:23
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Danke für die Antwort
@ desireekk , nein habe nur 1 Sohn. Der Urteil Damals war ein gerichts Urteil und danach beim Landratsamt wo ich angefangen habe zu Arbeiten aber ohne unterhaltsurkunde, aber dem Gericht waren auch andere Punkte wie geschrenkte Umgang zeiten und kein Übernachtung und und und, aber meine Liebe xfrau möchte jetzt nur den Unterhalt anpassen aber bestimmt nicht die andere Punkte wie länger umgang und das der Junge bei mir auch jede zwei wochen übernachten kann.
Das Große Problem ist das Sie 450 km Entfernnt ist und dadurch hat sich das ganze die situation schlimmer gemacht mit kind sehen da ich es mir nicht leisten kann .
Jetzt aufeinmal kommt Sie mit thema Unterhalt anpassung obwohl der Junge noch nicht 12 geworden ist.
Danke im Voraus
von
Redwine
am 22.02.2018, 08:40
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hi nochmal.
Dennoch darfst du eins nicht vergessen oder miteinander vermischen: das eine ist Unterhalt für deinen Sohn - das andere sind die Umgangsregelungen.
Ich kann verstehen, daß es dich stört, wenn sie auf Anpassung/Erhöhung pocht, aber bzgl. Umgang dann kein Entgegenkommen zeigt. Dennoch hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. Die Anpassung erfolgt zu Recht und hat in dem Fall auch gar nichts mit dem Alter zu tun, sondern mit deinem sich verändernden Einkommen.
Bzgl. des Umgangs stellt sich aber auch die Frage: hast du dem Umzug zugestimmt? Wenn nicht, hast du dagegen Einspruch erhoben, also dich irgendwie gewehrt oder beim JA kundgetan, daß du damit nicht einverstanden bist/warst? Hast du beim JA bzgl. Umgangsregelungen selbst mal einen Termin ausgemacht, um den Umgang gerechter festlegen zu lassen?
Das alles kannst du immer noch tun! Wenn deine Ex da so uneinsichtig ist, rede mit dem Jugendamt. Wenn sie damals ohne dein Einverständnis so weit weggezogen ist, muß sie z.B. auch ihren Anteil an Fahrtkosten zahlen, sich mit dir auf halber Strecke treffen o.ä. um dir dem Umgang weiterhin zu ermöglichen.
von
cube
am 22.02.2018, 09:24
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
danke für die Antwort
also damals hat Sie leider auch die Volle sorgerecht bekommen, und hab es drauf verzichtet damit ich mein Sohn weiter hin ohne kinderschutzbund sehen konnte (Das wollte Sie).konnte damals auch nicht viel deutsch und hab das alles später gewusst was das bedeutet, hatte auch leider niemand das mir geklärt hat.
Die Ist seit ca. 2 Jahren Verheiratet und Umgezogen nach München,hat mir die Adresse nicht mitgeteilt, weiss nur das Sie in München wohnt, mehr nicht.
und ich bin bereit mein Sohn mehr unterhalt zugeben aber dafür will ich auch was mir zu steht von Sehen und Umgang.
So meine Hauptfrage ist kann Sie mich jetzt durch Anwalt zwingen zu zahlen ohne das Sich zum Thema sehen und besichtigung ändert?
und habe ich die Chance in dem Fall dies zu Ändern durch den Unterhalt anzupassen was mir auch zu steht??
Vielen Lieben dank im Voraus
von
Redwine
am 22.02.2018, 09:38
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hi nochmal.
Kurz und knapp mal die Rechtslage: zum Kinderkriegen braucht es immer 2. Das Kind selbst hat nicht darum gebeten auf die Welt zu kommen und kann sich finanziell nicht selbst absichern. Also müssen beide! Elternteile dafür aufkommen. Deine Ex, indem sie arbeiten geht und du, indem du arbeitest und auch mit einem Teil deines Gehaltes dein Kind finanziell absicherst. Das sind die mindesten Pflichten der Eltern.
Die Pflicht Unterhalt zu zahlen ist aber nicht verknüpft mit Gegenleistungen wie z.B. Wochenendübernachtungen.
Diese Dinge gibt es, wenn du dich kümmern willst und im Zweifelsfall dafür auch vor Gericht kämpfst.
Ich würde dir raten, mach einen Termin bei deinem Jugendamt vor Ort, erkläre dort deine Probleme und lass dich beraten. Auch wenn du das Sorgerecht abgegeben hast, hast du - und auch dein Sohn - dennoch das Recht auf Umgang. Gut wäre natürlich, du könntest glaubhaft versichern oder nachweisen, daß du dich darum immer bemüht hast. Gut wäre, es gab bereits Umgang, den du auch wahrgenommen hast. Schlecht wäre, du hättest dich bisher nicht gekümmert und willst jetzt nach 10 Jahren plötzlich deinen Sohn sehen und über Nacht da haben. das wird kein Richter einfach so erlauben - zum Schutz des Kindes. Ein 10-jähriger wird dazu auch selbst angehört und nicht dazu gezwungen werden, eine ihm kaum bekannte Person alleine und über Nacht zu besuchen.
Lass dich beim Jugendamt beraten. Es wird immer versucht, dem Kind zu ermöglichen, beide Elternteile zu sehen.
Aber mach das nur, wenn du dir sicher bist, dein Kind regelmäßig sehen zu wollen. Ihm wirklich ein Vater sein zu wollen, der im Zweifelsfall auch darum kämpft, ihn sehen (oder kennenlernen) zu dürfen. Du würdest deinem Sohn keinen Gefallen tun, wenn es dir nicht ernst damit ist, er aber in einen vermutlich nicht einfachen Streit zwischen dir und deiner Ex hineingezogen wird.
Alles Gute!
von
cube
am 22.02.2018, 20:02
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Beim Unterhalt bist du verpflichtet lediglich Änderungen deines Einkommens anzugeben und gegebenenfalls mehr zu zahlen.
Dem Umzug wäre aller Wahrscheinlichkeit nach eh zugestimmt worden. Allerdings! Hat auch die Kindsmutter Pflichten. Bei einer besuchsregelung muss sie zb auf halben Weg Entgegenkommen... nehm dir bitte einen Anwalt für Familienrecht, sodass dein Kind das bekommt was es braucht und das ist nicht nur der Unterhalt.
Ich verstehe das nicht. Man bekommt zu zweit ein Kind und ständig gibt es Theater! Unterhalt muss sein aber das Kind braucht auch seinen Vater u immer wieder kommt es zu solchen Streitereien! Es hilft 1-2 Jahre eine Beziehung zu führen, bevor man sich entscheidet Kinder zu bekommen.
von
cloe741
am 23.02.2018, 11:52