Wer kann mir helfen. Bin verheiratet und jetzt schwanger, aber nicht vom Ehemann. Wie sieht die Rechtslage in Bezug auf Unterhaltszahlung bei einem Fortbestehen der Ehe und einer Anerkennung des Kindes vom Ehemann aus.Was für Pflichten und Rechte hat der leibliche Vater dann noch?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Mitglied inaktiv - 02.06.2001, 17:25
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Liebe Antja,
dann gilt das Kind als ganz normal ehelich. Der KV hat keine Rechte+Pflichten. Er kann aber evtl. gerichtl. vorgehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.06.2001
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Wenn Ihr (also Dein Ehemann und Du) gar nichts tut:
- ist das Kind ehelich (in der Geburtsurkunde steht automatisch Dein Ehemann)
- gilt das Kind als von Deinem Ehemann
- ist der tatsächliche Vater nicht zum Unterhalt verpflichtet
- ist das Kind bei Deinem Mann ganz normal erbberechtigt, dies aber nicht bei seinem tatsächlichen Vater
Fazit: Es müsste also nie etwas von seinem tatsächlichen Vater erfahren.
Das ist jetzt mal das ganze in Kürze, evtl. will Frau Bader ergänzen?
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.06.2001, 20:51