Hallo Frau bader ich frage heute für eine Freudin an. Sie hat sich vor 5 Wochen von ihrem Lebensgefährten getrennt ( dieser besitzt ein Haus , Auto etc. ist aber zur zeit eigentlich freiberufler arbeitet aber auch 400 Euro basis in einem Getränkeshop) Das gemeinsame Kind wurde im februar geboren und trägt seinen nachnamen. Nun sagt er , er bräuchte für sie keinen Unterhalt bezahlen da sie nicht verheiratet waren und für das Kind hätte er kein geld da er ja selbst nur 400 Euro verdient und laufende Kosten hat. Sie war nun beim Jugendamt und Sozialamt, hat auch eine Wohnung zur Ansicht bekommen. Aber stimmt denn die Aussage ihres lebensgefährten, muss er gar nichts zahlen oder muss er an seine "werte" herangehen und eventuell davon etwas veräußern ??? Das Auto benötigt er sowohl für seinen 400 Euro -Job wie auch zur Ausübung des Freiberufs ( wenn auch nicht ein so großes Fahrzeug) Für eine Antwort wären wir sehr dankbar Laura L
Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 09:53