Frage: Unterhaltszahlung

Hallo Frau bader ich frage heute für eine Freudin an. Sie hat sich vor 5 Wochen von ihrem Lebensgefährten getrennt ( dieser besitzt ein Haus , Auto etc. ist aber zur zeit eigentlich freiberufler arbeitet aber auch 400 Euro basis in einem Getränkeshop) Das gemeinsame Kind wurde im februar geboren und trägt seinen nachnamen. Nun sagt er , er bräuchte für sie keinen Unterhalt bezahlen da sie nicht verheiratet waren und für das Kind hätte er kein geld da er ja selbst nur 400 Euro verdient und laufende Kosten hat. Sie war nun beim Jugendamt und Sozialamt, hat auch eine Wohnung zur Ansicht bekommen. Aber stimmt denn die Aussage ihres lebensgefährten, muss er gar nichts zahlen oder muss er an seine "werte" herangehen und eventuell davon etwas veräußern ??? Das Auto benötigt er sowohl für seinen 400 Euro -Job wie auch zur Ausübung des Freiberufs ( wenn auch nicht ein so großes Fahrzeug) Für eine Antwort wären wir sehr dankbar Laura L

Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 09:53



Antwort auf: Unterhaltszahlung

Hallo, Die KiMutter hat bis 3 Jahre nach der Geburt einen Anspruch auf Unterhalt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Das KInd bekommt Unterhalt nach der Düsseldorfer TAbelle. Um den Unterhalt genau auszurechnen, sollte sie einen Anwalt vor ort aufsuchen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2004



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