Hallo Frau Bader, wir haben eine sehr dringende und wichtige Frage. Wenn nach der Trennung beide Eltern sorgeberechtigt sind, die Kinder aber bei der Mutter leben. Hat der Vater beim Jugendamt dennoch das Recht auf Auskunft z.B. darf er selbst seinen Unterhalt ausrechnen lassen zu dem er verpflichtet ist zu zahlen? Darf er Auskunft erhalten über die Aktualität der Düsseldorfer Tabelle usw.? In unserem Freundeskreis war das der Fall und dem Vater wurde knallhart vom Jugendamt gesagt, er habe kein Recht das zu wissen, das dürfe nur die Mütter bei der die Kinder leben. Er müsse sich in dieser Angelegenheit um einen Anwalt bemühen... Ich kann mir das nicht recht vorstellen und hoffe nun auf Aufklärung durch Sie! Bzw. was raten Sie der Familie? Der Vater muss man dazu sagen kümmert sich um seine Kinder wie wenn sie bei ihm leben würden. Sie sind SEHR oft bei ihm, er zahlt Klamotten, finanziert seinen Kindern den Urlaub zu denen er sie 2mal im Jahr mitnimmt etc. Und da hat er nicht das Recht seinen Selbstbehalt ausrechnen zu lassen oder andere Auskünfte zu erhalten? Die Mutter der Kinder ist sehr "Geldgierig", mit nichts zufrieden (welcher Vater zahlt nach der Trennung so viel wie der hier genannte, also ich kenne sonst keinen Vater, der über den Unterhalt hinaus sooooo viel zahlt...) Vielen Dank für Ihre baldige Antwort und freundliche Grüße M.Kreppel
von Mama_von_zwei am 27.08.2013, 16:38