hallo frau bader, ich habe zwei fragen: 1. wird unterhalt nach dem unterhaltsvorschussgesetz beim antrag auf erziehungsgeld als einkommen angerechnet? (1. kind könnte evt. unterhalt bekommen, für das 2. (fällig im januar) soll erziehungsgeld beantragt werden. 2. ist dieser unterhalt nach dem unterhaltsvorschussgesetz rückzahlbar? sprich, wenn der vater wieder flüssig ist muss er das bis dahin an die mutter gezahlte geld zurückzahlten? und wenn ja, gilt das auch, wenn der vater psychisch krank ist und deshalt nicht erwerbstätig und zudem noch im ausland wohnt? vielen dank für ihre mühe viele grüße s.b.
Mitglied inaktiv - 01.12.2002, 17:33