Hallo Frau Bader, Noch mal zu der Frage weiter unten. Unterhaltsvorschuss bekomme ich für die beiden kleineren Kinder. Meine eigentliche Frage war, ob meine Frau verpflichtet ist arbeiten zu gehen? Und wie sieht es aus wegen dem Umzug, kann sie bei dem gemeinsammen Sorgerecht einfach 250 km weiter weg ziehen??? Auch nutzt sie auch nicht das Umgangsrecht. Wenn dann nur unregelmässig. Können die Kinder das Umgangsrecht einklagen? Denn sie vermissen ihre Mama schon und mehr wie immer wieder meine Exfrau an das Umgangsrecht erinnern kann ich auch nicht. Danke nochmals. MfG Willi
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 13:54