Hallo Frau Bader, ich erhalte Unterhaltsvorschuss. Wird das halbe Kindergeld nach wie vor vom Mindestunterhalt abgezogen nach dem 1.1.2001. Wenn ja, welche Aussicht auf Erfolg hätte eine Klage. Ich denke da an den Gleichheitsgrundsatz. Die Kinder deren Väter keinen Unterhalt zahlen, würden schlechter getstellt als diejenigen, die ihren Unterhalt vom Vater beziehen! ich danke im vorraus! Felicitas
Mitglied inaktiv - 15.12.2000, 10:49