Hallo Fr. Bader. Ich habe mal ein paar Fragen zum Unterhaltsvorschuss. Ich habe eine große Tochter, sie ist jetzt 9 und lebt bei ihrem Vater. Ich habe bis voriges Jahr Oktober immer Unterhalt bezahlt. Von Mai 2018-Mai 2019 habe ich durch die Geburt meiner 2ten Tochter EG bekommen und konnte dann ab November keinen Unterhalt mehr zahlen (ich lebe mit dem akindsvater in einem Haushalt). Mein Ex hat daraufhin Unterhaltsvorschuss beantragt. Seit Mai diesen Jahres bin ich jetzt arbeitslos und meine große bekommt weiterhin Unterhaltsvorschuss. Sollte ich bald eine Arbeit aufnehmen können (was ich sehr hoffe) was muss ich dann an Unterhalt wieder zurück zahlen? Die gesamte Summe ab November oder erst die ab der Arbeitslosigkeit? Jetzt hat mir meine große erzählt das mein ex heiratet. Ändert sich da beim Unterhalt irgendwas? Wir waren nicht verheiratet, nur 9,5 Jahre zusammen und haben auch zusammen gewohnt. Außerdem erzählte mir meine große das sie nächstes Jahr zu ihr ziehen. Habe ich da irgendein Mitspracherecht? Wir haben gemeinsames Sorgerecht für sie. Ich weiß es sind viele Fragen, aber vielleicht können sie mir helfen etwas Klarheit zu bekommen. LG Katja
von Katja384 am 16.07.2019, 17:01