Frage: Unterhaltsvorschuss

Hallo Fr. Bader. Ich habe mal ein paar Fragen zum Unterhaltsvorschuss. Ich habe eine große Tochter, sie ist jetzt 9 und lebt bei ihrem Vater. Ich habe bis voriges Jahr Oktober immer Unterhalt bezahlt. Von Mai 2018-Mai 2019 habe ich durch die Geburt meiner 2ten Tochter EG bekommen und konnte dann ab November keinen Unterhalt mehr zahlen (ich lebe mit dem akindsvater in einem Haushalt). Mein Ex hat daraufhin Unterhaltsvorschuss beantragt. Seit Mai diesen Jahres bin ich jetzt arbeitslos und meine große bekommt weiterhin Unterhaltsvorschuss. Sollte ich bald eine Arbeit aufnehmen können (was ich sehr hoffe) was muss ich dann an Unterhalt wieder zurück zahlen? Die gesamte Summe ab November oder erst die ab der Arbeitslosigkeit? Jetzt hat mir meine große erzählt das mein ex heiratet. Ändert sich da beim Unterhalt irgendwas? Wir waren nicht verheiratet, nur 9,5 Jahre zusammen und haben auch zusammen gewohnt. Außerdem erzählte mir meine große das sie nächstes Jahr zu ihr ziehen. Habe ich da irgendein Mitspracherecht? Wir haben gemeinsames Sorgerecht für sie. Ich weiß es sind viele Fragen, aber vielleicht können sie mir helfen etwas Klarheit zu bekommen. LG Katja

von Katja384 am 16.07.2019, 17:01



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss

Hallo, ja, nach § 7 UVG unter Umständen. Wenn der Berechtigte heiratet, fällt der Vorschuss weg und Sie werden wieder in die Pflicht genommen. Sie haben dann, ja nach Alter des 2. Kindes u Familienkonstellation, eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2019



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss

m.e. musst du bei Arbeitsaufnahme dann den gesamten unterhaltsvorschuss zurückzahlen. wenn dein ex heiratet, bekommt er keinen unterhaltsvorschuss mehr. auch hast du eine erhöhte erwerbsobliegenheit, heisst, du solltest rasch wieder arbeiten. der unterhalt bemisst sich an deinem zukünftigen einkommen, kann auch durch die Lebensgemeinschaft mit vater2 erhöht sein. wenn das Kind umzieht, kommt es auf die geschaffene Entfernung an, ob der umgang erschwert würde. du kannst dem umzug also widersprechen.

Mitglied inaktiv - 17.07.2019, 08:47



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