Hallo
Wenn ein Vater die ganze Zeit kein Unterhalt zahlen konnte und das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat und der Vater nun zahlen kann muss er dann für die Zeit in der nicht zahlen konnte auch zurückzahlen?
Wird wohl nicht für den kompletten Unterhalt reichen da er demnächst nochmal Vater wird.
Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 19.08.2009, 14:12
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Hallo,
für die Zeit, in denen Sie Unterhaltsvorschuss bekommen haben, geht der Anspruch in dieser Höhe auf das Amt über
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2009
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
ja. muß er.
Mitglied inaktiv - 19.08.2009, 20:33
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Ud wenn der Unterhalt nicht für den kompletten Satz reicht.
Sondern eine Mangelberechnung ist?
Mitglied inaktiv - 20.08.2009, 00:42
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
dann muß er das zurückzahlen, was er kann, bzw was dann für ihn berechnet wird.
Mitglied inaktiv - 20.08.2009, 10:33