Frage: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Sehr geehrte Frau Bader, muss der Kindsvater Unterhaltsvorschuss auch für Zeiten, in denen er Hartz 4 Empfänger und somit zahlungsunfähig war, ans Jugendamt zurückzahlen? Das Arbeitsamt (ich beziehe für mich und meine Tochter Hartz 4) fordert mich nämlich dazu auf, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen (und dies dem A-Amt auch nachzuweisen), obwohl ich dies nicht vorhatte, da ich mich mit dem Kindsvater sehr gut verstehe, obwohl ich allein erziehend bin. Kann das Arbeitsamt mich zwingen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Ich will den Vater doch nicht in Schulden stürzen, denn ich kenne viele Väter, die sehr viel ans J-Amt zahlen müssen, was an Unterhaltsvorschuss geleistet worden ist.

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 23:37



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Hallo, müssen Sie nicht, aber dann bekommen Sie eben weniher Leistung, da Unterhalt Hartz IV vorgeht. Und natürlich muss er es zurückzahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2007



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Du wirst UVG beantragen müssen, da UVG vorrangig vor Alg2 ist. Ansonsten können sie es dir anrechnen und dann hast du halt weniger Geld zur Verfügung.

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 07:48



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Ja das musst du, denn Unterhalt ist vorrangig, und ja der Kindsvater wird den Unterhaltsvorschuss irgendwann mal ans Jugendamt zurück zahlen müssen, wenn er finanziell dazu in der LAge ist!

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 09:09



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