Guten Abend Frau Bader! ich hätte da mal ein paar fragen.ich wohne in Rheinland-pfalz.ich bekomme Unterhaltsvorschuss.meien Tochte rist 6 jahre alt.mein lebenspartner(er ist nicht der leibliche Vater meines Kindes) und ich wollen irgentwann mal heiraten.Wenn wir heiraten bekommen wir dann noch Unterhaltsvorschuss? wenn nein warum dann nicht? ich habe das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht.Kann mein Partner dann trozdem das Kind adotieren,Namensänderung(das mein kind wie er heißt),und kindergeld beantragen?oder muß der erzeuer zustimmen? Was ist wenn der erzeuger nciht aufzufinden ist und untergetauscht ist?
Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 20:39