Sehr geehrte Frau Bader.
Ich habe 2 Jahre lang Unterhaltsvorschuss erhalten. Mittlerweile lebe ich mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt und die Zahlung entfällt.
Nun soll er den Vorschuss der Stadt zurück zahlen, weil er "zu wenig gearbeitet" hat. Er hatte ein Jahr lang eine 20-h-Stelle, ein halbes Jahr lang eine 12-h-Stelle in Kombination mit einer Immatrikulation und ein halbes Jahr lang eine 12-h-Stelle ohne Studium.
Laut der Bearbeiterin wäre er verpflichtet, als "junger gesunder Mann 40 Stunden arbeiten zu gehen". Ich habe diesbezüglich nichts im UVG gefunden, normalerweise muss man doch den Vorschuss zurückzahlen, wenn man zu viel verdient hat und nicht, wenn man nur mit 450€ nach Hause geht?!
Liebe Grüße
Ottilie
von
Ottilie2
am 17.10.2019, 21:31
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss Rückzahlung
Hallo,
als Unterhaltspflichtiger hat er eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit - der Staat tritt für ihn sozusagen nur in Vorleistung. Insofern muss er schon sehr driftige Gründe haben, warum er so wenig Stunden gearbeitet hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2019
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss Rückzahlung
moin,
das ist völlig korrekt von der Sachbearbeiterin.
Ist man einem Kind zu Unterhalt verpflichtet hat man eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.. Man kann dann nicht einfach sagen "hey, ich mach mal nur einen Minijob, den Unterhalt kann der Staat für mich übernehmen.
Zumindest in der Zeit ohne Studium wäre er verpflichtet gewesen, die Arbeitszeit so anzupassen, dass der Kindesunterhalt gewährleistet ist.
Vergiss nicht, UHV ist eine Leistung vom Steuerzahler. Warum sollte dieser für deine Kinder aufkommen, wenn der Vater es könnte, aber aus irgendwelchen Gründen eben nicht tut?
Also, Leistungsfähigkeit wurde festgestellt (ich seh die auch nach deinen Schilderungen), ihr müßt den Vorschuss zurückzahlen.
floe
von
la-floe
am 18.10.2019, 07:19