Hallo Frau Bader,
ist es richtig, dass auf den Selbstbehalt von 900 Euro des arbeitenden Vaters noch Etwas angerechnet werden darf, z.B. Richtung Werbungskosten, halbes Kindergeld oder so? Also wenn er seinen beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, meine ich.
Falls ja, unter welcher Rechtsgrundlage ist das im Gesetz zu finden?
LG C, Clausen
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 21:24
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuß, Höhe des Selbstbehalt
Hallo,
Nine hat recht!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2010
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuß, Höhe des Selbstbehalt
Nicht auf den Selbstbehalt, sondern von seinem durchschnittlichem Nettoeinkommen können bestimmte Kostennoch abgesetzt werden, wie z.Bsp. Werbungskosten. das sind 5 % oder wenn nachgewiesen auch mehr. Das halbe Kindergeld wird auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Die Rechtsgrundlage dazu bildet die Düsseldorfer Tabelle und das BGB.Es gibt auch noch eine Bremer und Berliner Tabelle, kommt drauf an, in welchem Einzugsbereich ihr wohnt. Sind aber vom Prinzip her alle gleich. Dort findest du auch die entsprechenden Leitlinien, wo das mit der Einkommensbereinigung genau erklärt ist, sowie die Tabellen mit und ohne Kindergeldanrechnung.
Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 07:57