Frage: Unterhaltstitulierung

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde nahegelegt, einen Titel auf den Unterhalt meines Kindes zu holen, da der Kindsvater sich mit Zahlungen querstellt. Er hat keinerlei Interesse an seinem Kind und kennt unser Kind auch nicht. Nun möchte ich einen Brief verfassen und ihn bitten dies außergerichtlich beim Jugendamt beglaubigen zu lassen. Nun ist die Frage, wie formuliere ich es bestmöglich. Hallo Lieber Herr X, hiermit bitte ich dich, den Unterhalt unseres Kindes X zu titulieren. Dies ist im beidseitigen Interesse und kostenfrei. Dafür musst du einen Termin bei dem zuständigen Jugendamt vereinbaren. Um dies zu erledigen, setzte ich eine Frist von ....? Ich hoffe mir keiner einer die Frage beantworten und Hilfestellung leisten. Viele Grüße NRW18

von Nrw18 am 04.06.2020, 23:16



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

Hallo, das macht üblicherweise das Jugendamt. Sie können es aber auch machen. Wichtig ist, dass sie aufnehmen, dass sie ab dem Monat, wo Sie das Schreiben schicken Ansprüche geltend machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2020



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

Du musst das gar nicht ihm schreiben. es reicht wenn Du mit allen Unterlagen zum Jugendamt gehst, de setzen sich dann mit ihm in Verbindung. Das musst sowieso DU veranlassen, er kann das gar nicht. LG D Mein Rat: schau dem Jugendamt genau auf die Finger wie sie den Unterhalt berechnen, schau auch dass sie sich echt drum kümmern. ich habe am Tag nach jedem Fristablauf im Jugendamt angerufen. Und ebenso jede Berechnung nachgeprüft.

von desireekk am 05.06.2020, 00:02



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

Mir wurde von der Sachbearbeiter des Jugendamts gesagt, ich solle ihn vorerst selber auffordern dies zu unterschreiben und er solle dann selbstständig samt seiner Sachen zum Jugendamt.

von Nrw18 am 05.06.2020, 08:35



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

lustiges Jugendamt....sind sicher überlastet.... du musst die Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, Google das mal für dein Bundesland, da kannst du dir ein Formular runterladen. geht ganz fix und spart viel ärger.

Mitglied inaktiv - 05.06.2020, 09:09



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

Mir wurde von drei Mitarbeiterin, ein und dasselbe gesagt. Also komme ich dem auch erst einmal nach. Erst wenn er der Bitte nicht nachkommt, solle ich eine Beistandschaft beantragen.

von Nrw18 am 05.06.2020, 09:24



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

...na dann..... viel erfolg!

Mitglied inaktiv - 05.06.2020, 09:47



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

du solltest dich aber schon entscheiden, wie du ihn anredest. das klingt sehr unreif. lieber herr ...du...etc. entweder Sehr geehrter Herr,, oder Hallo ... ein Lieber ist er ja nicht wenn er nicht zahlt...

von mellomania am 05.06.2020, 12:26



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

Hallo, lass das "lieber" weg und schreib "hiermit fordere ich Dich auf". Schick es per Einschreiben mit Rückschein, dann hast Du einen Beleg, dass es angekommen ist. Abgesehen davon denke ich auch, dass Du das vom Jugendamt erledigen lassen solltest, wende Dich zur Not an einen Vorgesetzten. Viele Grüße

von Mamamaike am 05.06.2020, 13:22



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

Hallo, es ist Sache des Jugendamtes für das Kind tätig zu werden und eine Unterhaltsberechnung beim Vater einzuleiten. Dazu musst Du aber nicht zwingend die Beistandschaft einrichten, das geht auch ohne. Was ich machen würde: Ich würde mich schriftlich an das Jugendamt wenden und mit Fristsetzung (!) um ein Schreiben an den KV bitten zur Unterhaltsberechnung. Dazu Vaterschaftsfeststellung bzw. -anerkennung und Geburtsurkunde des Kindes dazu. Und alle Daten die Du über den Vater weißt. Auch hier wieder: einen Tag nach Fristsetzung beim JA anrufen und fragen was Sache ist, ggf. den Vorgesetzten verlangen. Gruss D

von desireekk am 05.06.2020, 19:29



Antwort auf: Unterhaltstitulierung

na ja, wenn ihr drei sb´s gesagt haben, dass sie es selbst machen soll, wird die schnöde Aufforderung wenig bringen.....

Mitglied inaktiv - 06.06.2020, 11:52