Frage: Unterhaltstitel>vorsicht Lang>

Hallo Ich versuchs Kurz zu machen. Also habe eben erfahren das mir die Hände gebunden sind und zwar meine Tochter geb.98 für sie habe ich Unterhaltsvorschuß bekommen da der leibliche Vater nur die vaterschaft anerkant hat aber nie auf die schreiben vom Jugendamt reagiert hat betr. Unterhaltstittel wurde 99 vom Freistaat sachsen ein Unterhaltstittel festgelegt gerichtlich .So jetzt bin ich aber seit 03 verh. mit jemand anders also kein Unterhaltsv. somit habe ich mir Beistand vom Jugendamt geholt das ist ist jetzt 2 jahre her weil es auch übers Familiengericht ging . Jetzt bekamm ich ein schreiben das ich diesen Unterhaltstittell nicht bekomme bevor meine Tochter 12 ist Begründung : Habe noch 13 monate anspruch auf Unterhaltsvorschuß also das heist könnte ja mit der jetzigen Ehe auseinander gehen und da würde es mir ja wieder zustehen. Ich Kann nur eins und zwar rückwirkend von Okt.03 bis jetzt. Hm aber da wir ja wißen das er nur Hartz4 bekommt würd das ja aussichtlos aber was mich interriesiert ist kann ich wirklich nichts tun für die zeit jetzt muß ich wirklich bis zum 12 Lebensjahr warten von was sollen wir leben . Die Haben in den 7 Jahren 2 mal versucht das Geld einzutreiben aber nix und jetzt würd er ja auch nur für die zeit als die mir den Unterhalts gezahlt haben aber was ist jetzt können sie mir helfen .LG simone Weiß auch nicht ob das überhaupt sinn macht zu einen Anwalt zu gehen

Mitglied inaktiv - 15.06.2006, 10:33



Antwort auf: Unterhaltstitel>vorsicht Lang>

Hallo, ganz verstanden habe ich das nicht. Der KV kann nicht zahlen und UV bekommen Sie nicht mehr? Dann bleibt nur noch Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2006



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