Frage: Unterhaltstitel

Hallo, mein Sohn wird im November 12 und ich bekam bis jetzt immer den Mindestsatz von 247 Euro. Da ich eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet habe bat ich diese den Vater zu erinnern das ab November der Unterhalt steigt. Daraufhin sagte mir das JA mein Ex Mann sei selbstständig und könnte maximal 100 Euro zahlen. Ich solle das annehmen oder er würde eine Abänderungsklage stellen. Ich nahm nicht an ,mein Sohn ist 80 % Schwerbehindert, und ich kann nicht auf das Geld verzichten. Jetzt bekomme ich Post vom JA das mein Ex die Klage einreicht und sollte er gewinnen habe ICH die Gerichtskosten und seine Anwaltskosen zu bezahlen. Kann man einen Titel mit "Mindestunterhalt" noch runter klagen ? Kann ich Prozesskostenhilfe über meinen Sohn (der ja Kläger ist) beantragen ? Ich fühle mich vom JA etwas auf den Arm genommen. ER könnte halt nicht mehr ......ICH MUSS DOCH AUCH KÖNNEN !!!! Eine Frechheit fände ich da auch noch das ich die Kosten zu tragen hätte nur weil ich um das Minimum für meinen Sohn kämpfe. Vielen Dank für jede Antwort hubinchen

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 22:26



Antwort auf: Unterhaltstitel

Hallo, der Kleine bekommt PKH. Also klagen! (Was wollen die vom JA von Ihnen?) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2008



Antwort auf: Unterhaltstitel

Hallo, erst mal vielen Dank für die Antwort. Die Frau vom Jugendamt, hätte nach den Unterlagen die mein Ex Mann eingereicht hat festgestellt, durch die Selbsständigkeit blieben nur noch 100 Euro über. ( er hat noch zwei weitere Kinder). Die Frau vom Jugendamt könnte "sofort" den Unterhalt für vorübergehend z.B 6 Monate, auf die 100 Euro runter setzen wenn ich zu stimme. Ich stimmte natürlich nicht zu, er hatte vorher einen festen Job und macht sich dann Selbsständig. Darauf hin schrieb sie mir das durch MEIN ablehnen nun Abänderungsklage gesellt wird und wenn die durchkommt muss ich alle Kosten bezahlen. War heute beim Anwalt, der alle Unterlagen anfordern will und er meinte auch, einen Mindestunterhalt runterzu klagen geht schwer, weil das Gericht da sehr streng wäre. Für meinen Sohn würde ich PKH beantragen können, mittlerweile wird aber dazu ein Extra Formular vom Gericht verlangt wo die Eltern ihre Einkommen darlegen müssen. Das finde ich nicht richtig, denn mein neuer Mann wird mit gerechnet, und der zahlt ja nun schon den größten Teil für das Kind. Es wird wohl alles abgerechnet wie Miete, Strom, Versicherung usw., trotzdem verstehe ich nicht warum das nicht nur übers Kind laufen kann ? Bin gespannt was da raus kommt.

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 21:47



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