Frage: Unterhaltstitel?

Grüss Gott Fr. Bader, ich habe eine Tochter mit drei und Zwillinge mit 1,5 Jahren. Der Vater der Kinder befindet sich seit ein paar Monaten im Ausland, von dort aus hat er auch Geld überwiesen, nun nicht mehr. Er ist momentan nicht zu erreichen und ich weiß auch nicht, ob und wann er wiederkommt. Nun meine Frage, es besteht kein Unterhaltstitel und ich habe auch noch keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen. Kann das Jugendamt mir ohne Unterhaltstitel Unterhaltsvorschuß gewähren? Und wenn ja, würde das Jugendamt die bereits gezahlten Beträge von dem Kindesvater, bei einer etwaigen Rückkehr, zurückfordern? Auch ohne den besagten Titel? Ich habe in der Suchmaschine nach dem Begriff nachgeschaut, bin aber ehrlich gesagt über die Bedeutung des Unterhaltstitels etwas im unklaren. Vielen herzlichen Dank für eine Antwort

Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 19:51



Antwort auf: Unterhaltstitel?

Hallo, wenn ein Titel nicht eintreibbar ist, glaube ich nicht, dass das JA drauf wert legt. Aber es kann das Geld zurückfordern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2004



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