Fall ist folgender:
Vaterschaft wurde anerkannt, Vaterschaftstest ergibt jedoch daß er nicht der Vater ist: hat er das Recht, den zu Unrecht bezahlten Unterhalt zurückzufordern oder wird er nur ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Nicht-Vaterschaft vom Unterhalt entbunden?
Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 12:40
Antwort auf:
Unterhaltsrückforderung möglich?
Hallo,
kann er von dem "echten" Vater oder, wqenn es vorsätzlich war, auch von der Mutter, zurückverlangen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2006
Antwort auf:
Unterhaltsrückforderung möglich?
Glaube er kann den schon gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes zurückfordern.
LG
Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 15:06