Frage: Unterhaltsrückforderung möglich?

Fall ist folgender: Vaterschaft wurde anerkannt, Vaterschaftstest ergibt jedoch daß er nicht der Vater ist: hat er das Recht, den zu Unrecht bezahlten Unterhalt zurückzufordern oder wird er nur ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Nicht-Vaterschaft vom Unterhalt entbunden?

Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 12:40



Antwort auf: Unterhaltsrückforderung möglich?

Hallo, kann er von dem "echten" Vater oder, wqenn es vorsätzlich war, auch von der Mutter, zurückverlangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2006



Antwort auf: Unterhaltsrückforderung möglich?

Glaube er kann den schon gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes zurückfordern. LG

Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 15:06