Frage: Unterhaltspflicht

Hallo, ich bin unverheiratet, habe eine Tochter und stehe kurz vor der Trennung. meine Tochter wird im April 3, womit die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber der mutter bei unverheirateten paaren ja erlischt. frage: ändert sich daran etwas durch die tatsache das ich erst im september einen kitaplatz für meine tochter habe und wieder arbeiten kann? Viele grüsse

Mitglied inaktiv - 25.02.2003, 12:48



Antwort auf: Unterhaltspflicht

HAllo, §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2003



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