Frage:
unterhaltspflicht gegenüber frau
halli hallo, habe da mal ne frage. weilich mich damit nicht so gut auskenne. also ich habe jetzt einen neuen freund, mit dem vater meiner tochter war ich nicht verheiratet er ist also nur der kurzen unterhaltspflichtig. so mein neuer freund aber ist verheiratet und hat auch ein kind, zahlt also für frau und kind unterhalt und das leider nicht zu knapp. ab wann ist er denn der frau nicht mehr unterhaltspflichtig? erst wenn sie wieder heiratet oder gilt das auch wenn er jetzt wieder heiraten würde? denn ie soll er zwei familien ernähren. das geld was ihm bleibt reicht noch nichtmal für ihn alleine, und er hat keinen schlechten job. er geht im prinzip nur für seine frau und kind arbeiten.
und das macht mir natürlich auch sorgen wie es weiter gehen kann...
hoffe ihr könnt mir helfen und mir evtl auch ein paar zukunftsängste nehmen.
liebe grüße cathy
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:27
Antwort auf:
unterhaltspflicht gegenüber frau
Hallo,
Ihr Freund ist gegenüber den Kindern u der Frau unterhaltspflichtig. Wenn er sich scheiden lässt, kommt es auf das Alter der Kinder u den beruf der Frau an.
Ihr Ex-Freund muss Unterhalt f+ür das Kind u evtl. für Sie (kommt auf das ALter des Kindes an) zahlen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2010
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unterhaltspflicht gegenüber frau
wie alt ist sein Kind?
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 11:17
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unterhaltspflicht gegenüber frau
Hallo
Der Unterhalt für sein Kind steht ja ausser Frage.
Für die Exfrau hat sich da aber neulich erst viel verändert, sie müssen eher wieder arbeiten.
Genau weiss ich das leider nicht, da mein Mann nur schon ein Kind hatte, zum Glück noch keine Ehefrau in dem Fall.
Jedenfalls wurde es dahingehend geändert, dass es den Mann entlastet und seine neue Familie ein wenig besser dasteht als vorher.
Ich glaube jedoch erst nach Heirat, denn erst dann seid ihr offiziell eine Familie.
Wenn sie heiraten sollte, dann muss er definitiv nicht mehr zahlen.
Verstehe Deine Gedanken gut, hier haben wir auch netto !! 225 Euro weniger , allerdings für ein Kind, welches er nicht sehen darf, oder nur alle paar Monate.
Unschönes Gefühl :-(
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 11:50
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unterhaltspflicht gegenüber frau
Das Thema ist vielschichtig und kompliziert; Dein Freund soll mit seinem Anwalt darüber reden.
Nur so viel: solange er verheiratet ist bleibt seine Unterhaltspflicht gegenüber Frau und Kind selbstverständlich bestehen.
Auch eine neue Heirat seinerseits ändert nichts an (ev.) Unterhaltspflichten gegenüber der Ehefrau, erst recht nicht gegenüber dem Kind. Ob er das dann noch zahlen kann ist eine andere Frage.
Auch irrst Du in der Annahme, der Vater Deines eigenen Kindes sei nur diesem gegenüber unterhaltspflichtig: er ist es auch Dir gegenüber.
Wovon "ernährst" Du Dich selber denn momentan, wenn Du schreibst, Dein Freund würde 2 Familien ernähren müssen? Denn momentan ist er Dir finanziell gegenüber doch gar nicht verpflichtet.
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 13:00
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unterhaltspflicht gegenüber frau
dass ein mann für seine ex-FREUNDIN (cathy war mit dem kindsvater nihct verheiratet) unterhaltspflichtig sein soll
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:05
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unterhaltspflicht gegenüber frau
Das ist aber so :-)
Mütter egal ob verheiratet oder nicht haben einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt
WENN
der Vater ihn zahlen kann - da sie UHV erhält, wahrscheinlich nicht.
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:16
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unterhaltspflicht gegenüber frau
wo steht das denn, hast du eine quelle?
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:20
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unterhaltspflicht gegenüber frau
frag mal Tante google nach "Betreuungsunterhalt" und "Betreuungsunterhalt 2009" usw. ein - da gibt es jede Menge...
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:25
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unterhaltspflicht gegenüber frau
ja, auf die idee kam ich mittlerweile selbst ;-)
das gilt aber nur wenn die frau das (klein)kind auch betreut, also kein eigenes einkommen hat, oder?
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:29
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unterhaltspflicht gegenüber frau
Naja, in der Regel hat die Mutter in der Elternzeit bzw. in den ersten 3 Jahren Einkommenseinbußen - ließ dazu mal...
http://www.renoforum.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=52
solange wie die Mutter Leistungen bezieht z.B. SGB II ist sie verpflichtet diesen Betreuungsunterhalt einzufordern - sagt die ARGE.
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:33
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unterhaltspflicht gegenüber frau
ah ok, wieder was dazugelernt, danke :-)
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:39
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unterhaltspflicht gegenüber frau
Nö, war bei mir nicht so, dass ich da gezwungen wurde das einzufordern und ich habe nach der Geburt ALG II bekommen für 3 Jahre.
Unterhalt fürs Kind musste ich nachweisen, an den Vater ist keiner gegangen.
HÄTTE ich aber machen könne, das ist so, hat eine Freundin gemacht.
Der Vater ihres Kindes hat sehr gut verdient und an sie monatlich knapp 1500 Euro überwiesen.
Fürs Kind und sie, da sie Zuhause blieb.
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 17:38