Meine Schwiegereltern leben weit über Ihren Verhältnissen. Trotz vielen Gesprächen sind sie nicht bereit sich einzuschränken (z.B. Verzicht auf Putzfrau etc.). Eine Altersversorgung ist so gut wie nicht vorhanden und beide sind schon über 60. Mein Mann dagegen hat ein sehr gutes Einkommen, ich arbeite selbst 40% in Teilzeit (wir haben einen kleinen Sohn). Inwieweit können wir zum Altersunterhalt herangezogen werden - vorallem unter dem Aspekt, dass von meinen Schwiegereltern auch weiterhin keine entsprechenden Einschränkungen, z.B. zu Gunsten einer Altersversorgung, zu erwarten ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Maja
Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 20:58
Antwort auf:
Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber der Eltern
Hallo,
ja, dass kann durchaus passieren. Allerdings darf man nicht wesentlich in seinem normalen Lebensumfang eingeschränkt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2003
Antwort auf:
Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber der Eltern
Es kann doch aber nicht sein, dass jemand bewußt daraufzu steuert und es in den Kauf nimmt, dass jemand anderes seinen Lebensstandard später einschränken muß, weil mal selber nicht bereit dazu ist, das zu tun. Gibt es für bewußt herbeigeführte "Zahlungsunfähigkeit" keine Sonderegelung sowas wie groben Undank bei Schenkungen (Übrigens haben meine Schwiegereltern auch weder Zeit noch Interesse für uns und Ihren Enkel übrig. Sich selbst gegenüber sind sie sehr sparsam, Ihr Enkel hat von Ihnen aber z.B. nicht mal eine Kleinigkeit zur Geburt bekommen etc. etc.)?
Auch kann ich nicht jetzt damit anfangen, alles zu verprassen, damit es später nicht an meine Schwiegereltern geht. Aber wenn wir sparsam leben, werden wir nur noch mehr herangeszogen.
Wie sind denn die Beträge für den Selbstbehalt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 11:26
Antwort auf:
Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber der Eltern
hallo ihr,
ich bin da mit ganz ähnlichen Problemen gesegnet, wenn auch nicht ganz so gravierend (meine mutter unterstützt mich trotz sehr hohem Einkommen kein Stück - nicht mal hochzeitsgeschenk etc. und gibt mit vollen Händen Geld aus. D.h. alles, was in unserer Familie seit Jahrhunderten nach und nach akkumuliert wurde, von einer Generation auf die nächste vererbt und zuletzt auch das komplette Erbe meines Vaters (Ehe und Erbvertrag), gibt sie jetzt auf einmal aus mit teuren Reisen, dauernd neuer Wohnungseinrichtung etc. aus (fast hat man den Eindruck, daß sie sich kostspieliges regelrecht sucht um bloß nichts weitergeben zu können), während sie uns nicht mal etwas leiht, wenn schon der Gerichtsvollzieher im Haus ist). Zum Glück wird ihre Rente aber auch fürs Alter reichen. Zugleich unterstützen wir aber den Bruder meines Mannes, der eine psychische Störung hat und werden im Alter wohl auch seine Mutter unterstützen müssen (was aber ok ist, da sie mit Geld haushalten kann).
Ich denke mal zunächst wird das angegriffen, was deine Schwiegereltern an Wertsachen besitzen, dazu gehört auch z.B. ein Auto. Erst wenn diese Dinge aufgebraucht sind, könnt ihr in bestimmtem Rahmen herangezogen werden. Das Problem dabei ist: sicher ist es ärgerlich, für die Versäumnisse eurer Schwiegereltern zu büßen, aber die andere Frage ist, was hat der Staat damit zu tun, sofern noch woanders Geld zu holen ist? Sie zur Strafe unter der Brücke sterben lassen, weil sie kein "gutes und sparsames Leben" geführt haben kann ja auch keine Alternative sein...
Ich habe aber davon gehört, daß es doch jetzt diese neue Grundrente gibt, die an das Sozialhilfeniveau angepaßt ist. die bekommen sie doch dann auf jeden fall -und ich glaube da gelten ausgesprochen hohe Einkommensgrenzen, bevor Verwandte in die Pflicht genommen werden.
Übrigens, wie kann es denn sein, daß beide so gar nicht für die Rente vorgesorgt haben, haben sie denn nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet???
Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 12:46