Sehr geehrte Frau Bader, ich alleinerziehend mit einem Kind (5 Jahre), arbeite 30 Stunden in der Woche, möchte mit meinem Partner zusammenziehen, der für 3 Kinder aus erster Ehe (geschieden seit 6 Jahren) unterhaltspflichtig ist. Er ist ein Mangelfall, da er ein geringes Einkommen (Mindestlohn) trotz Vollzeitjob (min. 50 Stunden pro Woche) hat. Was würde sich finanziell für uns ändern, wenn wir zusammenziehen? Kann das Jugendamt sein Selbstbehalt weiter reduzieren? Wenn ja, bis zu welcher Grenze? Wird mein Einkommen auch angerechnet, obwohl wir nicht verheiratet sind und ich für ein Kind aufkommen muss? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von Fine86 am 13.04.2018, 11:10