Sehr geehrte Frau Bader, grundsötzlich sind mir die Regelungen zur Unterhaltspflicht nach der Dü-Tabelle klar, aber mein Fall liegt etwas anders: Ich bin Vater dreier Kinder, das erste lebt bei meiner Ex-Frau und ich bezahle Unterhalt, der sich an der DÜ-Tabelle orientiert. Mit meiner LG habe ich zwei Kinder, jedoch bin ich Zuhause (und arbeite Teilzeit ca. 16 Std. / Woche). Den Unterhalt für Kind Nr. 1 zahle ich jedoch weiterhin als hätte ich einen Vollzeit-Job (Erwerbsobliegenheit). Meine LG ist der "Ernährer" als Hauptverdienerin der Familie. Aber: zählt sie als Mutter (und damit theoretisch Unterhaltsberechtigte)bei den unterhaltsberechtigten Personen mit, wenn man versucht, sich selbst einzustufen? Sind jetzt bei der Unterhaltsberechnung für Kind Nr. 1 3 oder 4 Personen zu berücksichtigen? Ich hoffe, Sie können erkennen, was ich meine und Danke schon jetzt für Ihre Antwort, Robin
Mitglied inaktiv - 12.06.2002, 23:11