Frage: Unterhaltsleistungen

Sehr geehrte Frau Bader und alle anderen in diesem Forum! Ich erfuhr, daß ich schwanger bin. Sehr zum Entsetzen meines Freundes. Dieser verlangt nunmehr von mir, daß ich auf alle Ansprüche, wie Unterhalt etc. schriftlich verzichte. Ist so eine Vereinbarung rechtlich möglich? Muss diese notariell beglaubigt bzw. beurkundet werden?

Mitglied inaktiv - 23.05.2002, 07:09



Antwort auf: Unterhaltsleistungen

Liebe Madita, Sie selber können auf den Unterhalt verzichten, nicht jedoch für das Kind. Aber warum sollten Sie das tun? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2002