Frage: Unterhaltskürzung möglich?

Liebe Frau Bader, ich blicke immer noch nicht durch. Ein Mann hat ein Kind aus einer ersten geschiedenen Ehe, für das er Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 bezahlt. Nun ist er neu verheiratet, hat ein Neugeborenes und die neue Frau ist nicht erwerbstätig (erhält 300 Euro Elterngeld). Der Mann verdient 2750 Euro netto. Könnte er dann den Unterhalt für das erste Kind (8 Jahre alt) aus einer anderen Ehe kürzen, da es nun 3 Unterhaltsberechtigte sind (in Düsseldorfer Tabelle 2010 steht, dass die Beträge für bis zu 2 Unterhaltsberechtigte unabhängig vom Rang gelten)? Oder reichen die 2750 Euro aus, um für alle den Unterhalt zu bezahlen und er darf nicht kürzen? Ich danke im Voraus! LG von meve

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 10:26



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Hallo, die TAbelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Wenn es mehr ist rechnet man pro weitere Person 0,5 Stufen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2010



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Hallo Selbsterhalt ist um die 900 Euro. Wenn er 2750 NETTO hat, wieso will er da kürzen ? Da bleibt für alle genug übrig.

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 10:29



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Mal nebenbei : Ich rate jetzt mal das Du die neue Frau bist ? Wenn ich mir irre, dann sorry. Aber ich habe auch einen Mann, der schon einen Sohn hat. So habe ich ihn kennen und lieben gelernt und geheiratet. Auch wir bekommen nun Nachwuchs und ich werde nur das Elterngeld erhalten. Es steht bei uns gar nicht zur Debatte, dass sein erster Sohn da weniger bekommt und er hat wesentlich weniger als 2750 Euro. Es ist sein Kind, er hat Verantwortung, und die erfüllt er. Und so hart wie das klingt, das wussten wir als wir uns trauten, als wir unser Kind planten und schwanger geworden sind. ehegattenunterhalt für die Ex, ja , da würd ich auch gucken dass der minimiert wird, und sie arbeiten geht wenn das Kind alt genug ist. Aber was kann das Kind aus erster Beziehung dafür, dass es zwischen den Eltern nicht geklappt hat ? Mal so als Anregung, aber vielleicht habe ich ja auch alles falsch verstanden ?

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 10:34



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Ja, falsch verstanden. Bin die Ex. Hab das so allgemein geschrieben, da ich eine objektive Meinung hören wollte.

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 10:48



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Puh, dann sind wir vermutlich einer Meinung ;-) Schade, dass es immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Drück Dir die Daumen, dass er oder sie sich besinnen.

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 11:27



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Habe nun gehört, dass es sein kann, dass das der Düsseldorfer Tabelle zugrundegelegte Einkommen meines Ex um eine Einkommensstufe herabgesetzt werden kann. Stimmt das?

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 11:29



Antwort auf: Unterhaltskürzung möglich?

Hallo, wie ich schon geschrieben habe. lies mal hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf Dort steht direkt unter der Tabelle Punkt 1, zweiter Absatz, daß die tabelle für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist. Bei Euch kommen drei Unterhaltsberechtigte zusammen (die neue Ehefrau ist auch Unterhaltsberechtigt, da sie selbst zuwenig "verdient" nur 300 EUR Elterngeld), ob auch tatsächlich Geld für die Ehefrau gezahlt wird, ist irrelevant. Dadurch kann eben 0,5 bis 1 Stufe niedriger eingestuft werden im Nettoeinkommen. Dass der Unterhalt trotzdem nicht den Mindestbehalt erreicht, ist dabei wieder wurscht. Im "schlimmsten" Fall wird für Dein Kind der Unterhalt von 345 auf 327 EUR fallen....oder irgendwo dazwischen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 01.05.2010, 09:01



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