Guten Tag Frau Bader, Meine folgenden Fragen fand ich nicht im Forum: Für meinen 16-jährigen Sohn erhalte ich weder Unterhalt vom Erzeuger noch Vorschuss vom Jugendamt. Nun stellte der Vater einen Antrag auf Unterhaltsherabsetzung auf 0,00 Euro. Nach Rückruf beim Jugendamt erfuhr ich, dass ich bei Ablehnung dieses Antrages auf Uherabsetz. vor Gericht verlieren würde, weil der Vater zahlungsunfähig ist und außerdem darum auch die Verfahrenskosten zahlen müsste. Also habe ich wohl auf diesem Weg keine Chancen? Allerdings wusste die zuständige Bearbeiterin beim Jugendamt nicht, ob der Vater für sein 2. jüngeres, auch uneheliches Kind mit einer anderen Frau, von denen er auch getrennt lebt, diesen Antrag auf Herabsetzung auch stellte. Sie weiß das nicht, weil dieses Kind in einem anderen Stadtbezirk angemeldet ist. Muss das nicht geprüft werden, weil beide Kinder gleiche Rechte haben? Wie soll ich mich verhalten? Und wie sieht es in meinem Fall mit einer Mangelberechnung aus? Liebe Grüße aus Berlin
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 09:14