Frage: Unterhaltsgeld

Hallo, wie lange im Nachhinein kann man die Nachzahlung von Unterhaltsgeld vom leiblichen Vater anfordern? Danke

Mitglied inaktiv - 02.02.2005, 17:01



Antwort auf: Unterhaltsgeld

DANKE, Reiner

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2005



Antwort auf: Unterhaltsgeld

Unterhalt kann ab dem Monat gefordert werden, an dem man den Unterhaltspflichtigen in Verzug gesetzt hat. Wenn es bisher rechtliche Gründe gegeben hat, die eine Unterhaltsforderung behinderrt haben (zB offene Vaterschaft) kann rückwirkend gefordert werden. cu

Mitglied inaktiv - 03.02.2005, 10:51



Antwort auf: Unterhaltsgeld

Sorry, habe nicht von einem Kind gesprochen, sondern schon von einer älteren Person. Bis zum wievieltem Jahr kann man als erwachsener Mensch Unterhalt nachfordern? Danke

Mitglied inaktiv - 03.02.2005, 11:21