Hallo,
mein Mann zahlt monatlich 307 € Unterhalt an seinen 14 j Sohn...dabei ist das Kige und der Kredit aus der Ehe angerechnet etc
Nun bekommen wir im Dezember unser erstes gemeinsames Kind...wie wird der unterhalt dann verteilt?Ist unser Kind dann auch Unterhaltsberechtigt??
LG
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 12:50
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Unterhaltsfrage
Hallo,
beide Kinder sind gleichrangig.
Ob er kürzen kann hängt davon ab, ob es ein Mangelfall ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2009
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Unterhaltsfrage
Ja, Euer Kind ist dann auch Unterhaltsberechtigt.
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 13:46
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Unterhaltsfrage
Das gleiche Problem hatten wir auch.
Raus kam:
der Vater muss allen Kindern einen Mindestunterhalt sichern können (wenn er nicht arbeitet- andere Sache - Uh Vorschuss!?)
Mein Freund zahlt in etwa auch 300 Euro monatlich für sein 1.Kind
unser gemeinsames Kind spielt bei der Berechnung keine Rolle, solange wir als Eltern einen gemeinsamen Haushalt führen.
Da konnte uns nicht einmal eine Klage bei Gericht weiter helfen :-/
Leider.....
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 14:40
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Unterhaltsfrage
Natürlich muß der Barunterhaltspflichtige so einiges tun, damit er den Unterhalt sichern kann!
Hat er entsprechend Gehalt, dann ändert sich bei einem neuen Kind oftmals gar nichts an den Zahlungen.
Hat er weniger Gehalt, dann wird die Unterhaltsmasse aufgeteilt und das dann nach der entsprechenden Altersstufe der Kinder in der Unterhaltstabelle. Voraussetzung ist natürlich, daß der Barunterhaltspflichtige beim JA u.ä. eine Neuberechnung veranlaßt nach der Geburt eines weiteren Kindes.
Einem Barunterhaltspflichtigen ist nicht immer noch ein 2. oder 3.-Job zuzumuten, wenn er den Mindestunterhalt nicht sichern kann.
Alle Kinder sind gleichgestellt. Gott sei Dank ist das seit längerer Zeit so!
"gemeinsames Kind spielt bei der Berechnung keine Rolle"
Das ist falsch und im Bezug mit dem Gericht schon fast unglaubwürdig, oder Du hast da etwas durcheinandergebracht.
"solange wir als Eltern einen gemeinsamen Haushalt führen."
Alle Kinder (vom Barunterhaltspflichtigen) werden beim Unterhalt berücksichtigt. Lebt das neue gemeinsame Kind im gemeinsamen Haushalt, dann wird das Kind bei der Berechnung auf dem "Papier" berücksichtigt. Das andere Kind erhält den Unterhalt per Überweisung, dies geschieht im gemeinsamen Haushalt nicht, da wurde das schon vorher mit eingerechnet.
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 17:48
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Unterhaltsfrage
Danke für eure Antwort,..müssen dann eh in spätestens 7 wo zum Anwalt
LG
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 18:07