Frage: Unterhaltsfrage

Hallo, ich lebe seit Oktober von dem Vater meines 2,5 jahre alten Sohn getrennt, wir sind nicht verheiratet. Da mein Ex unseren Sohn 3-4 Mal die Woche nimmt, habe ich bisher keine Forderungen an ihn gestellt (er ist außerdem arbeitslos). Ich habe aber zur Zeit so starke Geldprobleme dass ich froh bin wenn der kleine oft bei meinem Ex ist, allein weil ich mir kaum was zu essen leisten kann, geschweige denn Windeln. Ich weiß nicht ob ich Unterhalt einfordern soll, und ob das überhaupt geht weil er ja arbeitslos ist, und ich möchte ihn auch nicht in Schwierigkeiten mit Zurückzahlen oder so bringen. Und wenn er dann sagt er nimmt den kleinen nicht mehr deswegen kann ich nicht mehr arbeiten, dann bin ich total am Ende. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Eine Tagesmutter bekomme ich zwar bezahlt aber für zu wenig Stunden und ich muß trotzdem noch einen Teil zuzahlen, und das geht kaum. Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll. Ich weiß nie wie wir die nächste Woche über die Runden kommen. Ich habe Wohngeld beantragt, aber die Lwute sind so unfreundlich und ich weiß doch nicht was mir als alleinerziehende überhaupt zusteht.

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 17:52



Antwort auf: Unterhaltsfrage

Hallo, du kannst auf jeden Fall beim Jugendamt Beistandschaft beantragen und Unterhaltsvorschuß erhalten, wenn der Vater arbeitslos ist und keinen Unterhalt zahlen kann. Dann kannst du auch ergänzende Sozialhilfe (bzw. ALG2) beantragen. Die wirst du nicht kriegen, wenn du nicht vorher alle anderen Möglichkeiten (wie eben auch Unterhaltsvorschuß) ausschöpfst. Würde mir jetzt nicht solche Gedanken darum machen, ob der Vater das Geld zurückzahlen muß, sondern wie DU mit deinem Kind über die Runden kommst. Und wenn es dir finanziell so mies geht, solltest du auch einen Kita-Platz etc. umsonst oder günstig bekommen. Es gibt Beratungsstellen (wie DRK, Caritas), wo du dir auch Hilfe holen kannst und wo man dir sagt, was dir alles zusteht. Viel Glück! Beate

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 21:50



Antwort auf: Unterhaltsfrage

Wenn er das Kind 3-4 Tage in der Woche hat teilt Ihr Euch ja faktisch die Betreuung hälftig: wie kann da noch Unterhalt erwartet werden?

Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 08:35



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