Wenn mein Partner und ich heiraten würden, er dann in Steuerklasse 3 ist (ich arbeite z.Z. nicht, da wir ein gemeinsames Kind mit 19 Monaten haben); Durch die Änderung seiner Steuerklasse von 1 in 3würde er mehr Gehalt Netto haben. Bekommt dann seine Exfrau auch mehr Unterhalt für sich und ihr Kind aus erster Ehe?
Mitglied inaktiv - 23.04.2005, 22:20
Antwort auf:
Unterhaltserhöhung an Ex bei Heirat?
Früher profitierte auch die Exfrau von der Wiederheirat, da auch sie höheren Unterhalt fordern konnte. Seit 2004 gibt es ein Gerichtsurteil dazu, daß das nicht mehr geht.
Der Kindesunterhalt könnte sich erhöhen, aber da kommt es darauf an, worauf sich der bisherige Kindesunterhalt stützt.
Gibt es einen Titel? Wie wurde der berechnet? Seit wann wird der bisherige Kindes-Unterhalt bezahlt?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.04.2005, 09:36
Antwort auf:
Unterhaltserhöhung an Ex bei Heirat?
Hallo Desiree,
danke für die Info.offizieller Unterhalt zahlt er seit Mitte 2002.Scheidung war Mitte 2004.Unterhalt wurde nach dem Arbeitsentgelt berechnet.Titel?Was ist das genau?
Danke fürs Beantworten!
Gruss Claire
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 14:09