Frage: Unterhaltsberechnungen

Hallo, Ich bin nun mit dem ersten Kind schwanger, mein Partner hat jedoch schon ein 8 jähriges Kind aus erster Beziehung, für das er Unterhaltsgeld zahlt. Würde der Zahlungsbetrag jetzt sinken, wenn unser gemeinsames Kind auf der Welt ist? Laut Internetrecherche würde das wohl heutzutage keine Rolle mehr spielen, da sonst das Kind aus erster Beziehung einen Nachteil hätte, wenn es weniger Unterhalt bekommen würde. Außerdem sind wir laut Berechnungen immer ca.60€ über dem Mehrbedarf, sodass wir auf keinerlei Zusatzhilfen Ansprüche haben. Jedoch wird das Unterhaltsgeld nie mit einberechnet? Etwa eben weil es keine Rolle mehr spielt? Vielen Dank und Liebe Grüße

von Via96 am 19.05.2019, 16:16



Antwort auf: Unterhaltsberechnungen

Hallo, die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Berechtigten aus. Wenn es nur einen gibt/ gab, wird etwas höher gruppiert. Wenn dann das 2. Kind geboren wird, wird wieder eine Stufe zurückgruppiert. Das macht aber nur so um die 20 € aus. Anosnten ist zu prüfen, ob ein Mangelfall vorliegt, der KV also zu wenig verdient, um für beide zu zahlen. Normalerweise wird er aber immer den Mindestunterhalt (oberste Zeile in der Tabelle) zahlen müssen. Und notfalls einen Nebenjob annehmen müssen. Die Tabelle finden Sie hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2019



Antwort auf: Unterhaltsberechnungen

Vielen Dank für Ihre Antwort. In der Tabelle finde ich 2 verschiedene Angaben wieder. Einmal den zu zahlenden Betrag der direkt neben dem Nettogehalt steht und einmal den Betrag der für das "1. und 2.Kind" berechnet wird. An welcher Zeile muss man sich orientieren? Ich nehme an, der obere Betrag ist die allgemeine Richtlinie? Liebe Grüße

von Via96 am 20.05.2019, 10:08