Frage: Unterhaltsberechnung

Liebe Frau Bader, nach Trennung und Scheidung (gem. Sorgerecht) haben wir Eltern das Wechselmodell 50/50 gelebt und unser Sohn war immer eine Woche bei Papa und eine Woche bei Mama. Nun möchte er nicht mehr pendeln, sondern ganz bei mir bleiben. Damit entsteht seitens des Vaters doch eine normale Unterhaltspflicht nach Tabelle, oder? Für den Umgang wird das Kind alle 14 Tage das Wochenende und die halben Ferien bei ihm verbringen. Der Vater (verdient sehr gut) möchte den Unterhaltssatz um ein Drittel kürzen, da er der Meinung ist, er erbringt damit Betreuungsleistung von ca. 1/3 des Jahres. Kann er das so berechnen? Was ist, wenn sich die Anteile verschieben? Wir wohnen im gleichen Ort, also kein erhöhter Aufwand, um das Kind zu sehen. Sollte ich lieber zum Jugendamt gehen? Danke für Ihre Antwort. dyxsa

Mitglied inaktiv - 28.06.2006, 17:04



Antwort auf: Unterhaltsberechnung

Hallo, auch wenn das Kind am Wochenende bei ihm ist müssen Sie Kleidung etc. kaufen. Eine Kürzung ist deshalb nicht möglich. Wenden Sie sich an einen Fachkollegen vor Ort um sicher zu gehen, nicht zu wenig Unterhalt zu erhalten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2006



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