Liebe Frau Bader,
der Vater meines Sohnes und ich leben unverheiratet zusammen. Welche Unterhaltsansprüche hätte ich ihm gegenüber oder erledigt sich das durch das Zusammenleben von selbst? Muss ich für Vincent den Unterhalt lt. Tabelle einfordern oder genügt es, wenn Papa uns 'so' Geld gibt? Momentan erhalte ich Erz.Geld und KiGeld. Er ist selbständig mit einem unregelmäßigen und relativ niedrigen Einkommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Berit mit Vincent *02.01.03
Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 15:27
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch
Hallo,
Sie selber haben einen Anspruch bis er 3 ist, wenn Sie wegen dem Kind nicht mehr arbeiten.
Das Kind nach Düsseldorfer Tabelle.
Wenn der KV so zahlt muss man es doch nicht einklagen.
Es hilft Ihnen auch das Jugendamt!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2003
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch
Hallo Berit,
wenn ihr zusammenlebt (ich glaube, das hat Fr. Bader in ihrer Antwort nicht berücksichtigt) wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Unterhalt in "Naturalien", d.h. im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung geleistet wird. Anspruch auf Barunterhalt besteht in diesem Fall nicht.
LG,
Katja
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 12:16