Frage: Unterhaltsanspruch im Todesfall

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt für seine beiden Kinder aus erster Ehe. Jetzt meine Frage: Sollte ihm was passieren (was ich NIEMALS hoffe), haben dann die beiden Kinder aus 1. Ehe eventuell Unterhaltansprüche an mich? Wir sind nicht verheiratet, ich bin allerdings die Begünstige in seiner Versicherung. Vielen Dank schon für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 12:47



Antwort auf: Unterhaltsanspruch im Todesfall

Hallo, da Sie nicht verheiratet sind, erben Sie auch nichts. Die Kinder bekommen 100 %. Bei der LV kommt es dann darauf an, wie die Formulierung darin lautet, ob es in das Erbe fällt oder nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2007



Antwort auf: Unterhaltsanspruch im Todesfall

Grundsätzlich steht den Kindern nach dem gesetz als Erbteil 50% des Erbes zusammen zu. Die andere Hälfte Dir. Zusätzlich erhaltren Sie ja dann Waisenrente aus der Rentenversicherung. Ich denke, das war's. Ex-Frauen haben evtl. einen Anspruch auf die zweite Ehefrau wenn noch Unterhaltspflicht besteht (der aus dem Pflichtteil befriedigt werden muß) aber ich glaube die Kinder nicht. Oder ist er nicht gesetzlich Rentenversichert? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 13:33



Antwort auf: Unterhaltsanspruch im Todesfall

Mein Lebensgefährte ist gesetzlich Rentenversichert. Dass die Kinder 50% des Erbes erhalten ist mir klar aber was passiert mit der Leistung aus der Lebensversicherung bei der ich als Begünstigte eingetragen bin? Wird die auch aufgeteilt oder steht mir diese allein zu wobei ich hoffe und bete dass es NIE dazu kommt.

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 14:13



Antwort auf: Unterhaltsanspruch im Todesfall

Doch, ich denke schon. Die Kinder erben soweit ich weiß 50% des Gesamtvermögens. Du dann den Rest, den ansonsten der Staat bekäme.

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 15:09



Antwort auf: Unterhaltsanspruch im Todesfall

OK, JERTZT iwrd es klarer. nein, wenn ganz normal dein Name in der LV steht, gehört das Geld Dir. Es gehört dann nicht zum Erbe. Aber denke daran, daß die LV Erbschaftssteuerpflichtig ist. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 15:12



Antwort auf: Unterhaltsanspruch im Todesfall

Wow, da hab ich aber mal Mist verzapft... Ichhatte zwar gelesen, daß Ihr nicht verheiratet seid, aber Dir dann doch "ein automatisches Erbe zugesprochen" :-) Also: dein LG kann Dir surchaus auch Erbe zukommen lassen, aber "nur" auf Kosten der Kinder, weil die ja dann weniger bekommen. Wenn Dein Name als solcher (und am besten dein Geburtsdatum) angegeben ist ohne sonstige Zusätze fällt die LV i. d. R. nichts in das Erbe, "gehört" also Dir allein, soweit nicht das Finanzamt davon seinen Teil bekommen :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.09.2007, 10:03



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