Guten Tag Frau Bader! Der Vater meines Sohnes (16 Monate) und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt. Ich und mein Sohn sind italienische Staatsbürger, der Kindsvater ist Deutscher. Wir leben und arbeiten in Italien (Südtirol). Nun ist es so, dass er zwar die Vaterschaft anerkannt hat, aber keinerlei Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn bezahlt. Da außer leeren Versprechungen nichts kommt, gehe ich jetzt vor Gericht, um den Anspruch bestätigen und die Höhe des Unterhalts festlegen zu lassen. In Italien gibt es keinerlei Unterstützung für die Mutter, wie z.B. Unterhaltsvorschuß in Deutschland. Nun würde mich interessieren, ob ich irgendwelche Ansprüche in Deutschland geltend machen kann. Ist Unterhaltsflucht nicht strafbar? Wie ist es, wenn er eventuell Italien verlässt und nach Deutschland zurückgeht? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Mit sonnigen Grüßen aus Südtirol Kordula
Mitglied inaktiv - 26.05.2005, 14:31