Frage: Unterhalts Forderung

Hallo Und zwar geht es darum. Mein ex kümmert sich kaum um unsere Tochter wir haben per SMS noch Kontakt.. Er hat nie Unterhalt gezahlt weil ich drauf verzichtet habe um mir von ihm kein Stress anzutun. Dann meinte das Jugendamt er muss aber zahlen. Also sagte ich ihm dies und er zählte freiwillig 206 Euro Hab kein anstand gemacht. Sie ist jetzt elf und ich weiß laut mindest Satz steht ihr mehr zu. Er will das privat klären weil er natürlich nichts zurück zahlen will. Ich hab ihn gesagt mindest Satz 2019 liegt bei 379 Euro. Nur am Rande er verdient nicht schlecht. Jetzt beschwert er sich das es zu viel ist und er nicht weiß wie er zahlen soll. Darauf hin meinte ich ich kann es auch beantragen das möchte er auch nicht er möchte das wir uns einig werden das er das zahlen kann. Ist das aber richtig das ich wenigstens den mindessatz verlange? Mehr erwarte ich ja nicht. Obwohl ich weiß das er mehr zahlen müsste durch sein Verdienst.

von Pummelfee30 am 07.12.2018, 18:46



Antwort auf: Unterhalts Forderung

Hallo, es ist rechtlich nicht möglich, auf KindesU zu verzichten. Der Mindestunterhalt ab 2019 beträgt in der Altersstufe 406 €, wenn sie 12 wird sind es 476 €. Ich würde es einem Anwalt übergeben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2018



Antwort auf: Unterhalts Forderung

Hallo, grundsätzlich steht es Dir gar nicht zu, auf den Unterhalt zu verzichten. Auch nicht anteilig, denn er steht dem KIND zu, dass du "nur vertrittst". Mindestens der Mindestunterhalt muss gezahlt werden. ABER: Wenn er mehr Einkommen hat, dann ist er grundsätzlich auch zu mehr verpflichtet. Wie willst Du deinem Kind erklären dass Du aus "Bequemlichkeit" (=Scheuen der Auseinandersetzung) auf Geld verzichtest das dem Kind zusteht? ICH würde sagen: "Du mir ist das alles Zuviel, das Jugendamt macht eine neutrale Berechnung für uns". Fertig. Das Jugendamt wird ihn anschreiben, er kann DORT seinen verdienst offenlegen, dann wird berechnet. DU hast nix damit zu tun, du musst nichts wissen oder berechnen. Gruss D

von desireekk am 07.12.2018, 19:40



Antwort auf: Unterhalts Forderung

Ok danke für die Antwort. Will es für sie halt angenehm machen. Sie tut mir so leid ich weiß ist nicht richtig. Ich werde weiter drauf beharren und wenn er nicht zahlt gehe ich zum Jugendamt.

von Pummelfee30 am 07.12.2018, 19:57



Antwort auf: Unterhalts Forderung

Unterhalt kann nicht rückwirkend eingefordert werden. Wenn er also befürchtet, er müsste dann rückwirkend nachzahlen - dem ist nicht so. Las es vom JA berechnen - dann gibt es keinen Streit zwischen euch von wegen "du hast zu viel verlangt" etc. Ist ja auch fraglich, ob du so genau weißt, was neben dem Gehalt alles noch eine Rolle spielt und er evt. doch gar nicht so viel hat, wie du meinst.

von cube am 09.12.2018, 08:10