Hallo Frau Bader, gegen meinen Ex-Mann wurde ein Versäumnisurteil erlassen, damit er für seine vier Kinder Unterhalt zahlt. Nun teilte mir mein Anwalt mit, das mein geschiedener Mann unter keiner Adresse mehr zu erreichen ist und er nix mehr für mich tun kann.Aber solange das Urteil nicht zugestellt werden kann ist es ja auch nicht rechtskräftig.Gibt es da vielleicht noch andere Wege, wie z.B.einen Aushang im Gericht oder ähnliches? Danke für Ihre Mühe! Lieber Gruß Levy
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 07:53