Frage: unterhalt

ich bezahle schon einmal Unterhalt(Kind lebt Beim Vater) und bekomme jetzt ein Baby.Wie verhält es sich mit dem Unterhalt im Erziehungsjahr und im Mutterschutz?

Mitglied inaktiv - 04.03.2004, 21:00



Antwort auf: unterhalt

Hallo, Gollum hat recht-der Unterhalt für das erste Kind ist sicher zu stellen. Wenn man trotzdem als Mutter in Eu gehen will, muss man die Zahlung irgendwie anders regeln. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2004



Antwort auf: unterhalt

Den Kindesunterhalt musst du sicherstellen. Im umgekehrten Falle (Ex-Partner zahlt dir für bei dir lebendes Kind Unterhalt, wird nochmal Papa und geht in Elternzeit) ist ja genauso.

Mitglied inaktiv - 04.03.2004, 22:02



Antwort auf: unterhalt

wie denn? In der Elternzeit erhält man doch auch nur Erziehungsgeld?

Mitglied inaktiv - 05.03.2004, 09:36



Antwort auf: unterhalt

Auch wenn ich mich jetzt vielleicht unglücklich ausdrück.. aber niemand hat sie gezwungen, noch ein Kind zu bekommen. Da das erste beim Vater lebt, ist sie natürlich unterhaltspflichtig, gesteigert unterhaltspflichtig sogar. Vielleicht hat sie einen Partner, der die Zahlungen abdeckt oder statt ihrer die Elternzeit nimmt? Sorry, aber wäre diese Frage von einem Mann , dann wäre die Antwort klar.. und keiner würd nachfragen :o( Wenn ich jetzt ein Kind bekäme, dann müsste ich nach der Geburt auch weiterhin arbeiten, Männe in Elternzeit, da ich wesentlich mehr verdienen würd als er und ER der gesteigerten Unterhaltspflicht seiner Tochter unterliegt.. Das is alles verworren.. aber stell dir einfach nur den umgekehrten Fall vor.. Mann bleibt nach Geburt erneuten Kindes von andrer Frau daheim... "Erstfrau" bzw "Erstkind" leben ja weiter- und wollen auch ihren Unterhalt.. Da interessiert es auch nicht, wer zahlt das oder wie.. GEnauso is es doch hier auch..

Mitglied inaktiv - 05.03.2004, 10:23



Antwort auf: unterhalt

Was hat der neue Freund damit zutun?

Mitglied inaktiv - 05.03.2004, 14:12



Antwort auf: unterhalt

Dann geht man eben arbeiten und NICHT in den EU!

Mitglied inaktiv - 05.03.2004, 15:03



Antwort auf: unterhalt

Hallo Dina, Du hast deinem ersten Kind eggenüber gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet: Du mußt den Unterhalt sicherstellen, auch bei Mutterschutz (das macht Netto ja auch i. d. R. nicht weniger) und in EZ. Bei uns hat mein Mann (wir sind nicht verheiratet) einen großen Sohn und ist nun für unsere Kleinen Kinder in EZ. WIR zahlen den Unterhalt für seinen großen Sohn selbstverständlich weiter, schon seit 4 Jahren, sogar mit Steigerungen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.03.2004, 21:22



Antwort auf: unterhalt

Erst einmal hat der neue Freund nicht direkt damit zu tun. Die Mutter muß in dem Fall den Unterhalt sicher stellen. Wenn dann die Situation auftritt, daß sie erneut schwanger ist, in einer neuen Beziehung, dann heißt das a) daß sie nach dem MS weiterarbeiten muß, oder sich, wenn sie das nicht möchte, darum kümmern muß, daß das Geld von woanders kommt.Hier kommt nun der neue Freund ins Spiel. Wenn unter anderem auch ER möchte, daß sie wegen Erziehung des eigenen Kindes zuhause bleibt, dann muß ER eben auch den finanziellen Ausfall übernehmen. Man kann sich darüber streiten, wie gerecht das ist, denn schließlich hat ja auch innerhalb einer funktionierenden Familie das Erstgeborene Kind kein "Recht" auf ewig dieselben finanziellen Ressourcen, aber so ist nun einmal die Gesetzeslage.

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 09:50



Antwort auf: unterhalt

kennt einer eine andere Adresse wo solche Themen behandelt werden

Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 11:47



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