meine freundin und ich haben uns getrennt, wir haben eine 3 monate alte tochter, die bei ihr lebt. jetzt will sie mich auf unterhalt für sich verklagen. ich zahle ihr schon 299 euro fürs kind und sie erhält außerdem kindergeld, volles erziehungsgeld und wohngeld, so hat sie alles in allem etwa 900 euro und kriegt, leider nicht offiziell noch 300 euro von ihren eltern.
ich finds unverschämt, werd wohl aber bei 2100 euro netto nicht drumrumkommen. was wird ihr dabei als einkommen angerechnet und wie wird die berechnung durchgeführt?
Mitglied inaktiv - 11.12.2003, 13:47
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
Unterhalt der nichtehelichen Mutter
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren.
Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus).
Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt.
Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte)
Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2003