Frage: unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann zahlt Unterhalt an seine erste Frau und seinen Sohn aus erster Ehe. Wir erwarten unser erstes gemeinsames Kind im Feb 2004. Nach Abzug des Unterhalt für zwei Kinder verbleibt ihm ein Nettoeinkommen von 8828€. Eigentlich müsste der Unterhalt für seine EX somit doch wegfallen?? Meine Frage: Ich verdiene selber über 1200€. Kann ich dann herangezogen werden, für meinen Mann Unterhalt zu zahlen und somit er dann doch für seine Ex?

Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 09:19



Antwort auf: unterhalt

Hallo, ob der U. für die Exfrau wegfällt, kann und darf ich aus der Ferne nicht sagen. Aber die erste Frau kommt immer vor der Zweiten. Das muss individuell berechnet werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2003



Antwort auf: unterhalt

Gehst Du denn weiter arbeiten?

Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 12:07



Antwort auf: unterhalt

Die zweite Frau hat immer schwerer als die erste,die erste immer wird auf 1 Platz-bei uns ist unsere Ehe darum kaput gegangen leider.Und wenn du das baby bekommst wirste natürlich nicht arbeiten gehen oder?

Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 16:29



Antwort auf: unterhalt

Bei einem derart hohen Nettoeinkommen(8828 €) ist Dein Mann doch wahrhaftig in der Lage, Euch alle zu versorgen! Warum soll denn die Exfrau da plötzlich leer ausgehen?

Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 17:25



Antwort auf: unterhalt

ot

Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 17:51



Antwort auf: unterhalt

Erstmal an Andrea: Richtig lesen, hab eine Zusatzmail direkt unter die erste gesetzt, wären es über 8000€ bräuchte ich keine Rechtsberatung, aber es sind nur 800€!! An alle anderen: ich werde weiter arbeiten, da ich eine liebe Mami habe die nach dem Mutterschutz direkt auf unseren Kleinen aufpassen wird und ich eh nur 28 Std in der Woche arbeite. Von dem bisschen was meinem Mann bleibt und dem Erzeihungsgeld ... das ist ja fast Sozialhilfeniveau und darauf hab ich keinen Bock. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 20.09.2003, 18:06



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